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Gefahrstoffkennzeichnung

Gefahrstoffkennzeichnung

GHS – Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals

Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) soll den Umgang (Gefahrstoffe) und den Transport (Gefahrgüter) von Chemikalien weltweit nach einheitlichen Kriterien einstufen und kennzeichnen.

Ziel ist es, dank einer international verständlichen Kommunikation über Gefahren von Chemikalien, das Leben von Mensch und Umwelt besser schützen zu können (vor allem auch in Ländern ohne eigenes anerkanntes System) sowie den internationalen Handel mit Chemikalien zu erleichtern.

Die EU hat das GHS Ende 2008 mit Verabschiedung der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) in die Chemikaliengesetzgebung übernommen und ist seit 2009 anwendbar. Verbindlich ist die Einstufung und Kennzeichnung nach GHS für Stoffe ab dem 1.12.2010, für Gemische ab dem 1.6.2015.

In diesem Zusammenhang verfolgt die Schweiz wie in anderen Bereichen auch bei den Chemikalien eine Politik der Anpassung der Schweizer Vorschriften an diejenigen der EU. GHS ist in der Schweiz seit 2009 für Produkte anwendbar, die an Berufsleute abgegeben werden.

Weitere Schritte bis hin zur Ablösung des heutigen Systems werden – unter Berücksichtigung der internationelen Entwicklung - in den nächsten Jahres folgen. Um die Auswirkungen des Systemwechsels gering zu halten, wird es auch in der Schweiz eine längere Übergangsphase mit beiden Systemen geben (Zeithorizont 2015).

Damit der bevorstehende Systemwechsel auch für Sie möglichst reibungslos und erfolgreich verläuft, steht Ihnen die CSF Wunderle GmbH gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Übersicht Gefahrstoffkennzeichnung

Weiterführende Literatur zum Thema GHS:

Gesetzestexte in voller Länge: